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21. April 2020

Terramare-Schlössl - durch unermüdlichen Einsatz der FPÖ Hernals wurde Bundesdenkmalamt tätig

FPÖ setzt sich dort ein, wofür sich die Bezirksvorsteherin für unzuständig erklärte

Das Terramare-Schlössl ist eine klassizistische Villa mit einer Parkanlage in der Heuberggasse 10 in Dornbach im Bezirk Hernals, die sich im Besitz der Parlamentarischen Republik Bosnien und Herzegowina befindet. Zur Villa gehören auch ein Wirtschaftsgebäude und eine Pförtnerwohnung, beide aus dem Jahr 1869. Bis 2014 fungierte das Anwesen als Sitz der kroatischen Botschaft und noch lange Zeit stand die Föderative Volksrepublik Jugoslawien als Eigentümer im Grundbuch. Das Hernalser Baujuwel erhielt seine Bezeichnung vom Schriftsteller - einem Dramatiker aus dem neuromantischen Kreis um Hugo von Hofmannsthal - und Regisseur Georg Eisler von Terramare, der eben dort seinen Wohnsitz hatte.

Seit Abzug der Botschaft steht dieses Gebäude leer und befindet sich ungenutzt in einer Art Dornröschenschlaf, in dem es nach und nach immer mehr verfällt. Man gewinnt den Eindruck, die prunkvolle Villa wird samt Areal dem Verfall preisgegeben. Außer der Beseitigung von Gefahrenquellen, maroden Baumbeständen und herabfallenden Ästen, seitens Bezirksinitiative aufgrund vorjähriger mehrmaliger Interventionen am Anfang 2016 wurde nichts unternommen, um das Anwesen zu sanieren. Hernalser zeigen sich deshalb bereits seit Jahren tief besorgt, dass das einzigartige Bauwerk mit der einmaligen Parkanlage, in der sich unter anderem eine rare schützenswerte Blutbuche befindet, einem Plattenbau oder Betonburgen wird weichen müssen und dadurch das Ortsbild von Dornbach Schaden nimmt.

Da wir Hernalser Freiheitlichen den Erhalt dieses geschichtsträchtigen Terramare-Schlössls in einem instandgesetzten Zustand als wichtig erachten, wandten wir uns im März 2016 mit einer FPÖ Anfrage an die Bezirksvorsteherin Dr. Ilse Pfeffer, wann denn mit den dringend notwendigen Sanierungsmaßnahmen begonnen werden würde, zumal der Verfall des Gebäudes extrem schnell voranschreitet. Gleichzeitig stellten wir den FPÖ Antrag, dass die zuständigen Stellen aufgefordert werden sollen, alle möglichen Mittel auszuschöpfen, um den weiteren Verfall hintanzuhalten und die Eigentümer zur Sanierung zu bewegen. Unser FPÖ Antrag wurde mit der Begründung nicht zugelassen, dass dies nicht in die Bezirkskompetenz fällt! Auf unsere FPÖ Anfrage antwortete jedoch der damalige amtsführende Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und Stadterneuerung, Dr. Michael Ludwig, mit der Ankündigung, dass die Magistratsabteilung 37 - Baupolizei dieser Angelegenheit nachgehen und erforderlichenfalls entsprechende Maßnahmen im Rahmen der gegebenen Rechtslage treffen würde.

Unsere erneute FPÖ Anfrage - im Sinne der konsequenten Weiterverfolgung unseres Anliegens - im Herbst 2016 ergab dann, dass bei Erhebungen vor Ort zwar zwei Gebäudeschäden festgestellt werden konnten, aber mangels Gefahr in Verzug ein sofortiges Einschreiten nicht gerechtfertigt gewesen wäre.  Der damalige amtsführende Stadtrat für Wohnen, Wohnbau und StadterneuerungDr. Michael Ludwig, verwies vielmehr darauf, dass es sich um exterritoriales Gebiet handelt (in dem die Rechtsordnung des Landes des Eigentümers, der Parlamentarischen Republik Bosnien und Herzegowina gilt). Er sagte aber zu, über das Außenministerium an die Gebäudeeigentümerin heranzutreten, damit die festgestellten Mängel behoben werden.

Nachdem sich bedauerlicherweise nichts tat und daher keinerlei Verbesserungen des Zustands vom Terramare-Schlössl feststellbar waren, stellte der Klub der Freiheitlichen in Hernals am 6. März 2019 erneut eine FPÖ Anfrage an die Bezirksvorsteherin, ob sie sich dafür einsetzen würde, dass dem weiteren Verfall des Terramare-Schlössls als bedeutendes und prägendes Bauwerk für den Charakter des Ortsbildes Einhalt geboten wird und bejahendenfalls, in welcher Form. Diese Anfrage wurde dann mit der Begründung als unzulässig gewertet, da das Anliegen nicht den Wirkungsbereich der Bezirksvorsteherin betreffen würde. Formal mag es zwar richtig begründet sein, wenn exterritoriales Gebiet vorliegt, aber wäre hier von Seiten der Bezirksvorstehung in erster Linie nicht eine Gesprächsführung im Sinne eines diplomatischen Weges angebracht und sinnvoll? Das Areal liegt faktisch schließlich in Hernals.

Nach Abgabe der Unzuständigkeitserklärung der Hernalser Bezirksvorsteherin für dieses wichtige, nunmehr geschützte Gebäude – zumindest wurde es per Bescheid des Bundesdenkmalamtes im August 2018 unter Denkmalschutz gestellt (vgl. https://bda.gv.at/denkmalverzeichnis/#denkmallistegemaess-3-dmsg ) – nahm der Hernalser Klub der Freiheitlichen mit dem Bundesdenkmalamt Kontakt auf, um den Verfall dieses historischen Hernalser Baujuwels hintanzuhalten. Der Leiter der Abteilung Wien teilte mit Schreiben vom 23. April 2019 mit, dass es auch dem Bundesdenkmalamt ein Anliegen ist, das Objekt einer fachgerechten Instandsetzung zuzuführen. Seinen Schilderungen zufolge wurden schon entsprechende Maßnahmen gesetzt und mit dem Eigentümer und Planer wurden bereits seit Monaten Gespräche, Abstimmungen und konkrete Vorbereitungen für eine denkmalgerechte Instandsetzung geführt.

Um unser Anliegen für das Terramare-Schlössl weiter zu forcieren, trug dann die FPÖ-Fraktion in der Sitzung der Bezirksvertretung Wien-Hernals am 4. Dezember 2019 eine Resolution mit, worin wir uns für den Erhalt des denkmalgeschützten und ortsbildprägenden Terramare-Schlössls samt seinem Park mit schützenswertem Baumbestand in der Heuberggasse 10 aussprachen. Gleichzeitig brachten wir in derselben BV-Sitzung auch eine FPÖ Anfrage und einen FPÖ Antrag ein.

Dies geschah vor allem deshalb, weil auf der Homepage eines Bauträgers unter „Zukunftsprojekte“ ein Projekt, angesiedelt auf dem Grundstück Heuberg 10, von einer „Wohnanlage mit 4.000 m2 Parkanlage mit insgesamt 25 Wohnungen und einer Wohnfläche von 2.000 m2“  aufschien.

Die Bezirksvorsteherin Dr. Ilse Pfeffer beantwortete unsere FPÖ Anfrage in Bezug auf das angepriesenen „Zukunftsprojekt“ dahingehend, dass bei der MA 37 kein entsprechendes Bauansuchen anhängig ist, und weder bekannt noch aktenkundig ist, dass das Areal vom Grundeigentümer, der Parlamentarischen Republik Bosnien und Herzegowina, in naher Zukunft verkauft werden soll. Bislang gab es bei der MA 37 keine Vorbesprechungen bzgl. Verbauung, Abbruch oder Veränderungen, wobei jede Änderung des Objektes der Zustimmung des Bundesdenkmalamtes bedarf, da das Terramare-Schössl unter Denkmalschutz steht. Eine geplante Umwidmung des Flächenwidmungs- und Bebauungsplanes ist der MA 37 einerseits nicht bekannt, da die Ansuchen von der MA 21 bearbeitet werden, und andererseits auch kein Projekt im Bereich Trimmelgasse/Ecke Heuberggasse, der nicht unter Denkmalschutz steht.

Den FPÖ Antrag, dass die zuständigen Dienststellen des Magistrats der Stadt Wien ersucht werden, eine Überprüfung des denkmalgeschützten Terramare-Schlössls vorzunehmen und festzustellen, ob der Eigentümer seinen gesetzmäßigen Erhaltungsverpflichtungen nachkommt, sowie gegebenenfalls notwendige Schritte einzuleiten, kommentierte die Bezirksvorsteherin Dr. Ilse Pfeffer gegenüber der Freiheitlichen Klubvorsitzenden Anita Mikulasek in einem E-Mail vom 25. März 2020 dahingehend, dass sämtliche baurechtlichen Aufträge dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen (Wiener Konvention von 1963) unterliegen und gegebenenfalls im Wege des Bundesministeriums für Europa, Integration und Äußeres an die Parlamentarische Republik Bosnien und Herzegowina herangetragen werden. Dabei sei die Behörde von der Kooperationsbereitschaft des Staates, in dessen Besitz sich die Immobilie befindet, abhängig. Es erfolgte aber die Anmerkung, „dass die MA 37 – Baupolizei in rechtlichen Anliegen bezüglich Durchsetzung der Erhaltungspflicht gemäß der Bauordnung für Wien unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes eng mit dem Bundesdenkmalamt – BDA zusammenarbeitet und gegebenenfalls die notwendigen Schritte einleiten wird. Das Bundesdenkmalamt wiederum ist in ständigem Gespräch mit dem Botschafter der Parlamentarischen Republik Bosnien und Herzegowina bezüglich der notwendigen Erhaltungspflichten.“

Es bleibt zu hoffen, dass die Behörden mit dem Eigentümer heuer erfolgreichere Gespräche zugunsten des Hernalser Baujuwels führen und Renovierungsmaßnahmen vorgenommen werden. Es ist höchste Zeit, dass sich etwas tut!

Feststeht jedenfalls, dass wir Hernalser Freiheitliche uns auch im Jahr 2020 weiterhin für die Sanierung und den Erhalt des Terramare-Schlössls einsetzen werden.

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